Was ist die rechtliche Grundlage für die Empfängerüberprüfung?
Diese sogenannte Empfängerüberprüfung (Verification of Payee, kurz: VOP) ist Teil einer EU-Verordnung (EU 2024/886). Ziel ist, insbesondere beim Online-Banking für zusätzliche Sicherheit zu sorgen. Die Empfängerüberprüfung bei Euro-Überweisungen wird auch am Bankschalter durchgeführt, wenn dort ein Überweisungsbeleg abgegeben wird. Vom 9. Juli 2027 an gilt die EU-Vorgabe innerhalb der gesamten Europäischen Union.
Wo gelten die neuen Regeln?
Die Empfängerüberprüfung gibt es für SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen zwischen Zahlungskonten im Euroraum.
Der davon zu unterscheidende Euro-Zahlungsverkehrsraum ("Single Euro Payments Area"/SEPA) umfasst die 27 Staaten der Europäischen Union sowie Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein, Island, die Schweiz, Monaco, Andorra, Vatikanstadt und San Marino. Die IBAN ("International Bank Account Number") soll Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen in diesen 36 Ländern grenzüberschreitend standardisieren und so beschleunigen.
Die Nicht-EU-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen können entscheiden, ob sie die EU-Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Für Überweisungen von und nach Großbritannien sowie die Schweiz ist keine Empfängerüberprüfung vorgesehen.