Neue Corona-Verordnung Selbsttest-Hintertür bleibt offen

Sollen sich Ungeimpfte bei steigenden Inzidenzen auch durch Selbsttests Zugang beispielsweise zu Restaurants oder Fitnessstudios verschaffen können? Trotz deutlicher Kritik aus dem Landtag lässt die neue Thüringer Corona-Verordnung dies weiter zu.

 
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Selbst testen statt zum Testzentrum? Foto: dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Erfurt - Die ab Dienstag geltende Thüringer Corona-Verordnung macht es Ungeimpften relativ leicht, sich auch bei hohen Corona-Inzidenzen Zugang zu den Innenräumen etwa von Restaurants und Cafés oder Sportanlagen zu verschaffen – jedenfalls dann, wenn die Betreiber dieser Anlagen Corona-Selbsttests akzeptieren. Denn nach den am Montag in Erfurt veröffentlichen Regularien können Ungeimpfte auch durch Vorlage eines Selbsttests in solche und andere Innenräume gelangen, falls das Ergebnis des Selbsttests negativ ausfällt und der Test vor Ort – also etwa am Eingang eines Fitnessstudios – durchgeführt worden ist, unter Aufsicht des dortigen Personals. Ob die Betreiber der Einrichtungen solche Selbsttests akzeptieren oder auf die Vorlage eines von medizinischem Personal durchgeführten Testergebnisses bestehen oder sogar nur Geimpfte und Genese in ihre Räumlichkeiten einlassen, entscheiden sie selbst.

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Indem das von der Linken Heike Werner geführte Thüringer Gesundheitsministerium diese Selbsttest-Hintertür für Ungeimpfte offen gelassen hat, hat man sich dort über die Einwände der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen hinweg gesetzt, die derartige Selbsttests nicht als Zugangsmöglichkeit zu Innenräumen bei hohen Corona-Inzidenzen akzeptieren wollten. „Selbsttests sind aus unserer Sicht kein adäquater Ersatz für durch geschultes Personal durchgeführte Testungen und können nicht als Zugangsvoraussetzung im Sinne der 3G-Regelung gelten“, hieß es in der Stellungnahme der Landtagsfraktionen von Linken, SPD und Grünen zum Entwurf dieser Thüringer Corona-Verordnung, die bis Ende September gilt.

Nach den ab Dienstag geltenden Regeln erhalten Ungeimpfte in Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die Corona-Inzidenz oberhalb von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen liegt, nur noch dann Zutritt zu bestimmten Innenräumen, wenn sie einen tagesaktuellen Schnelltest vorlegen; oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Wer gegen Covid-19 geimpft oder von der Krankheit genesen ist, braucht auch bei solch hohen Inzidenzen keinen derartigen Test vorlegen.

Inzwischen sind bereits mehrere Thüringer Regionen kurz davor, die 35er-Grenze wieder zu überschreiten – unter anderem Gera und der Wartburgkreis.