Erfurt - Die ab Dienstag geltende Thüringer Corona-Verordnung macht es Ungeimpften relativ leicht, sich auch bei hohen Corona-Inzidenzen Zugang zu den Innenräumen etwa von Restaurants und Cafés oder Sportanlagen zu verschaffen – jedenfalls dann, wenn die Betreiber dieser Anlagen Corona-Selbsttests akzeptieren. Denn nach den am Montag in Erfurt veröffentlichen Regularien können Ungeimpfte auch durch Vorlage eines Selbsttests in solche und andere Innenräume gelangen, falls das Ergebnis des Selbsttests negativ ausfällt und der Test vor Ort – also etwa am Eingang eines Fitnessstudios – durchgeführt worden ist, unter Aufsicht des dortigen Personals. Ob die Betreiber der Einrichtungen solche Selbsttests akzeptieren oder auf die Vorlage eines von medizinischem Personal durchgeführten Testergebnisses bestehen oder sogar nur Geimpfte und Genese in ihre Räumlichkeiten einlassen, entscheiden sie selbst.