Neue Allgemeinverfügung Vogelgrippe: Strengere Regeln für Geflügelhalter

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Mit dem Erlass einer neuen Allgemeinverfügung und schärferen Regeln für Geflügelhalter reagiert die Stadt auf den Ausbruch der Geflügelpest in einem Betrieb in der Stadt Themar im Nachbarlandkreis Hildburghausen.

 
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Teile der Stadt Suhl sind Geflügelpest-Beobachtungsgebiet. Foto: frankphoto.de/Karl-Heinz Frank

Suhl - Um diesen Betrieb wurde eine Beobachtungs- bzw. Überwachungszone eingerichtet. Teile dieser Zehn-Kilometer-Schutzzone tangieren auch die Stadt Suhl. Konkret betroffen sind die Ortsteile Dietzhausen, Mäbendorf, Heinrichs jeweils südlich der Bahnlinie sowie die Kernstadt südlich des Bahnhofs bis zur Landkreisgrenze am Verlagsgebäude auf dem Friedberg. In diesen Bereichen gelten nach Informationen von Stadtsprecherin Ingrid Pabst ab sofort eine strikte Aufstallungspflicht für Geflügel, zusätzliche Desinfektions- und Überwachungsmaßnahmen für Geflügelhalter sowie ein Verkaufsverbot von Geflügel, Eiern oder sonstigen Geflügel-Nebenprodukten einschließlich Futtermittel aus Beständen in der ausgewiesenen Zone. Die 13 betroffenen Betriebe in der Schutzzone werden vom Veterinäramt direkt kontaktiert.

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Bereits am Mittwoch hatte die Stadt zwei Allgemeinverfügungen zur Geflügelpest erlassen. Die neue Allgemeinverfügung im Wortlaut und einen Kartenausschnitt der Schutzzone finden Sie, liebe Leser, auf Seite 18 unserer Printausgabe vom 18. Dezember.