Netzausbau Planfeststellung für Südlink hat begonnen

Jolf Schneider

Noch immer hat die Stromtrasse Südlink von Nord- nach Süddeutschland entlang des geplanten Trassenverlaufs viele Gegner. Trotzdem beginnt für den Abschnitt durch Thüringen nun das Planfeststellungsverfahren. Wegen der Pandemie nur virtuell.

 
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So könnte es während der Bauphase entlang des Südlinks aussehen, wenn die Netzbetreiber einen Planfeststellungsbeschluss für ihr Vorhaben erhalten. Foto: Tennet

Schwallungen/Bonn - Trotz aller Proteste geht die Planung für die Gleichstromtrasse Südlink durch Thüringen weiter. Wie die Bundesnetzagentur in Bonn nun mitteilte, sei für den Streckenabschnitt von der hessisch-thüringischen Landesgrenze nach Bayern nun das Planfeststellungsverfahren eröffnet worden.

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Die von den Übertragungsnetzbetreibern Tennet und TransnetBW geplante Höchstspanungsleitung soll als Erdkabel von Marksuhl vorbei an Moorgrund, Barchfeld und Breitungen bis nach Henneberg an die bayerische Landesgrenze verlaufen. Sie soll Strom von Nord- nach Süddeutschland transportieren. Die Netzbetreiber hatten sie stets als Transportleitung für überschüssigen norddeutschen Windstrom angepriesen. Kritiker monieren jedoch, dass sie vor allem dem europäischen Stromhandel dienen werde, die Kosten dafür aber auf alle Stromkunden umgelegt werden.

Laut Bundesnetzagentur sei als nächster Verfahrensschritt nun eine Antragskonferenz vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie werde diese allerdings schriftlich abgehalten, heißt es von der Bonner Behörde. So solle sichergestellt werden, dass die Pandemie das Verfahren nicht weiter verzögere. nach dem Willen der Netzbetreiber soll ab 2026 Strom durch den Südlink fließen. Die Zeit drängt also.

Laut Netzagentur gibt es die Möglichkeit zur elektronischen oder schriftlichen Stellungnahme. Dabei sollen unter anderem Umfang und Methoden der Unterlagen nach Paragraf 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen geklärt werden. Sonstige für die Planfeststellung erhebliche Fragen sind laut Netzagentur zum Beispiel die Natura-2000-Verträglichkeit, der Artenschutz und private Belange. Auf der Grundlage des Antrags und der eingegangenen Stellungnahmen legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen für die Planfeststellung fest.