Wann muss man die rote Nebelschlussleuchte am Heck einschalten? Was kostet ein Verstoß, und ist dabei der Führerschein in Gefahr? Welches Tempo ist im Nebel vorgeschrieben? Wann wird es gefährlich? Die wichtigsten Punkte für Autofahrer.
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Die Nebelschlussleuchte darf nur bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden. Diese Distanz lässt sich gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen, die auf Landstraßen und Autobahnen exakt in diesem Abstand aufgestellt sind. Bei solch schlechten Sichtverhältnissen gilt außerdem eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Meinung dürfen Nebelschlussleuchten auch innerorts verwendet werden. Eine Pflicht zum Einschalten besteht allerdings nicht. Wer die Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder einem Unfall steigt das Bußgeld auf 25 beziehungsweise 35 Euro.
Moderne Fahrzeuge verfügen zusätzlich über Nebelscheinwerfer. Diese sind sehr hilfreich, da sie das Licht flach über die Straße streuen und diese besser ausleuchten. Sie dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen eingeschaltet werden - auch zusammen mit dem Abblendlicht.
Auch die modernste Lichtautomatik erkennt Nebel oder diesiges Wetter nicht immer zuverlässig. Daher sollten Fahrer bei schlechter Sicht selbst aktiv werden. Auf Fernlicht sollte bei Nebel grundsätzlich verzichtet werden, da es die Sicht noch zusätzlich verschlechtert und den Gegenverkehr blenden kann.
Im Cockpit erkennt man die eingeschaltete Nebelschlussleuchte an einer gelben Kontrollleuchte, während der Nebelscheinwerfer durch ein grünes Symbol mit gewellter Linie angezeigt wird.
Als Grundregel gilt: Der Sicherheitsabstand in Metern sollte mindestens der gefahrenen Geschwindigkeit in km/h entsprechen. Also bei Tempo 50 mindestens 50 Meter Abstand zum Vorausfahrenden. Besonders tückisch sind plötzlich auftauchende Nebelwände. Hier ist abruptes Bremsen wegen des nachfolgenden Verkehrs gefährlich - besser vorausschauend fahren und ausreichend Abstand halten.
„Bei 100 Metern freier Sicht gilt als Obergrenze 80 km/h und Tempo 100 sollte man nicht überschreiten, wenn die Sicht weniger als 150 Meter weit reicht“, so der ADAC. Schon für Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 20 km/h gibt es bei Nebel laut bussgeldkatalog.org einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Das Bußgeld beträgt mindestens 108,50 Euro, wenn man von einem Blitzer erwischt wird. Vor allem leben Nebelraser aber gefährlich und riskieren womöglich ihr Leben. Der ADAC rät dazu, an nebligen Tagen einfach mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einzuplanen oder vielleicht im Home-Office zu bleiben.