Nazi-Treff Gemeinde Kloster Veßra darf Gasthaus kaufen

Um das Gasthaus wird gestritten. Foto: dpa/Steffen Ittig

Neonazi Tommy Frenck will in Kloster Veßra weiter um seinen Rechtsextremisten-Treff kämpfen.

 
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Thüringens bekanntestem Neonazi Tommy Frenck droht weiterhin der Verlust seines Gasthauses „Goldener Löwe“ in Kloster Veßra (Kreis Hildburghausen). Das Thüringer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat einem Bericht der „Thüringer Allgemeine“ zufolge eine Klage Frencks gegen das Vorkaufsrecht der Gemeinde für den unter Denkmalschutz stehenden Gasthof abgewiesen. Eine Revision gegen dieses Urteil sei nicht möglich, da zuvor schon das Verwaltungsgericht gegen Frenck entschieden hatte.

Das Gasthaus war unter Frencks Führung seit 2014 zu einem bundesweit bekannten Treff der ganz harten Neonazi-Szene geworden – auch angefeuert durch Provokationen des Betreibers, der etwa mit seinen „Hitler-Schnitzeln“ wirbt. Seither werden auch immer wieder im nahe gelegenen Themar große Rechtsrock-Konzerte veranstaltet.

Seit mehreren Jahren versucht die Gemeinde, ihr Vorkaufsrecht für die Immobilie auszuüben. Begründet wird das mit dem Denkmalschutz – zudem sollen sich unter dem Fachwerk-Bau auch römische Spuren befinden. Frenck indes hält dies für vorgeschoben, um ihn und damit das Nazi-Image loszuwerden. Er kündigte im Internet bereits an, eine Verfassungsbeschwerde prüfen zu wollen. Zudem hatte er sich bereits mehrfach um andere leer stehende Gastronomie-Objekte in der Region bemüht.

Bei Verkäufen von Immobilien – auch unter Privatleuten – haben die Kommunen ein Vorkaufsrecht, wenn sie dafür Gründe wie die Stadtentwicklung, die Wohnungspolitik oder den Denkmalschutz geltend machen können.

In einer früheren Version dieses Artikels war die Rede davon, dass die Kommunen immer ein Vorkaufsrecht haben. Dies ist jedoch an bestimmte Anlässe gebunden. So muss es in bestimmten Sanierungsgebieten auch einen Bebauungsplan geben. Wir haben die Meldung entsprechend präzisiert.

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