Aus aktuellem Anlass teilt das Landratsamt des Wartburgkreises mit: Wer eigenmächtig einen Biberdamm entfernt, macht sich strafbar. In solchen Fällen werde Anzeige erstattet – die Verfahren landen bei der Staatsanwaltschaft in Meiningen.
Naturschutz Wartburgkreis zeigt Biberdamm-Zerstörer an
Marie-Luise Otto 22.04.2026 - 10:00 Uhr