Um zu verhindern, dass Extremisten über einen Jagdschein in den Besitz von Waffen kommen, werden nach Ministeriumsangaben auch die zuständigen Waffenbehörden eingeschaltet. "Die zuständige Waffenbehörde führt im Rahmen der waffenrechtlichen Zuverlässigkeitsprüfung standardmäßig unter anderem Abfragen beim Landesamt für Verfassungsschutz durch", sagte die Sprecherin. Sollten dabei Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Antragstellers auftreten, gebe es für ihn keinen Jagdschein.