Der Stadtrat hatte in der nichtöffentlichen Dezember-Sondersitzung mit 14 zu 4 Stimmen gegen eine Kündigung votiert. Bürgermeister Kummer hält diesen Beschluss für rechtswidrig. Eine fachliche Beurteilung von Mitarbeitern und ihrer Arbeitsleistung stehe nur dem Bürgermeister und Verwaltungschef zu, nicht aber dem Stadtrat, begründet Kummer sein Vorgehen. „Ich habe mich vom Gemeinde- und Städtebund sowie vom Landesverwaltungsamt beraten lassen und entschieden, eine Aufhebung des Stadtratsvotums samt Neuabstimmung zu betreiben“, sagt der Bürgermeister. Für den Stadtrat gelte in diesem Fall ein Zustimmungsgebot.