Nach Urteil zur Maskenpflicht Mehrere Anzeigen gegen Amtsrichter von Weimar

Amtsgericht Weimar Foto: dpa-Zentralbild

Der Streit um das Urteil des Amtsgerichts Weimar zur Maskenpflicht an Thüringer Schulen hat eine neue Dimension. Die Leidtragenden des Konflikts sind indes vor allem Kindern.

 
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Erfurt/Weimar – Der Richter des Amtsgerichts Weimar, der ein umstrittenes Urteil zur Maskenpflicht an zwei Thüringer Schulen gefällt hat, steht nun selbst im Fokus der Justiz. Bei der Staatsanwaltschaft Erfurt seien mehrere Strafanzeigen gegen den Mann eingegangen, sagte der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, am Dienstag unserer Zeitung. Darin werde dem Mann vorgeworfen, sich mit seiner Entscheidung der Rechtsbeugung schuldig gemacht zu haben. „Wir haben daher einen Prüfvorgang angelegt“, sagte Grünseisen. Wie lange diese Prüfung dauern werde, lasse sich noch nicht sagen.

Der Richter hatte in einem von ihm verfassten und am Wochenende bekannt gewordenen Beschluss im Wege einer einstweiligen Anordnung verfügt, dass Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des geltenden Hygienekonzepts des Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Das Bildungsministerium geht inzwischen gegen den Beschluss vor. Es hält ihn aus mehreren Gründen für unzulässig. Unter anderem habe der Richter seine Kompetenz überschritten, weil für Entscheidungen zu Hygienekonzepten die Verwaltungsgerichte zuständig seien, argumentiert das Ministerium.

Mehrere Juristen haben zudem unserer Zeitung gegenüber erklärt, da der Mann als Familienrichter agiert habe, könne er überhaupt nur Entscheidungen zu Angelegenheiten von den zwei Kindern treffen, deren Mutter gegen die Maskenpflicht im Unterricht geklagt hatte. Er könne nicht Anordnungen für alle an den beiden Schulen lernenden Kinder treffen. Das Urteil hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und wird vor allem von Corona-Leugnern gefeiert.

Unterdessen wird immer deutlicher, dass der Konflikt um dieses Urteil vor allem auf dem Rücken der Kinder in den betroffenen Schulen – einer Regelschule und einer Grundschule – ausgetragen wird. Nach Angaben eines Sprechers des Bildungsministeriums stellt sich zwar bei dem älteren beiden Schüler aktuell die Frage noch nicht, ob er auch ohne Masken am Präsensunterricht in der Regelschule teilnehmen wird. Er werde diese Woche zu Hause unterrichtet, da auch an dieser Schule ein Modell zum Wechselunterricht angewandt werde, bei dem die Schüler abwechselnd vor Ort und von zu Hause aus Unterricht haben.

Bei dem Jüngeren der beiden Schüler seien die Lehrer aber bereits angewiesen worden, „dass es im Zweifel toleriert wird“, wenn das Kind ohne Maske im Unterricht sitze – auch wenn das gegen die Hygienevorschriften verstößt, die wegen der großen Corona-Infektionsgefahr erlassen worden sind. „Wir müssen auch das Kind schützen vor möglicherweise traumatisierenden Erfahrungen in der Klasse“, sagte der Sprecher. Auch für die Lehrer der Kinder sei die Situation schwierig, weil sie die unterschiedlichen Rechtsauffassungen ebenso berücksichtigen müssten, wie mögliche Gesundheitsgefahren für sich und die Schüler.

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