Was sagen die Gesetze?
Wer meint ein Verstoß als Radfahrer sei nicht so schlimm, der täuscht sich: „Es drohen Bußgelder und auch der Führerschein ist in Gefahr“, heißt es beim Automobilklub ADAC. Sofern der Bußgeldkatalog keinen extra Tatbestand für Radfahrer enthält, ermäßigt sich aber der vorgesehene Bußgeldregelsatz um die Hälfte.