Nach Rechnungshofkritik Landesregierung ändert Einstellungspraxis

Eike Kellermann

Die Kritik des Rechnungshofs zeigt Wirkung: Die Landesregierung will ohne Ausschreibung eingestellte Mitarbeiter nur noch befristet beschäftigen. Eine andere Idee stampft sie dagegen wieder ein.

Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff kündigte an, dass Mitarbeiter im engsten Minister-Umfeld entweder nur noch per Ausschreibung oder befristet eingestellt werden. Foto: dpa/Martin Schutt

In Thüringer Ministerien sollen Fälle wie dieser nicht mehr vorkommen: In einem Ministerium wurde ein Mitarbeiter 2015 ohne Ausschreibung unbefristet im Minister-Umfeld eingestellt, ehe er 2018 in ein Fachreferat umgesetzt wurde, wieder ohne Ausschreibung. Insgesamt, so stellte der Thüringer Rechnungshof bei der Prüfung von 64 Einstellungen im Leitungsbereich der Ministerien fest, wurden 23 Bedienstete ohne Ausschreibung unbefristet eingestellt. Von 22 Mitarbeitern mit befristeten Arbeitsverträgen wurden später zwölf unbefristet weiterbeschäftigt.

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Leute ohne Ausschreibung in den Landesdienst zu holen, verstößt nach Ansicht des Rechnungshofs im Regelfall gegen das im Grundgesetz verankerte Prinzip der Bestenauslese. Weil etliche der unter Rot-Rot-Grün eingestellten Mitarbeiter eine Nähe zu den drei Regierungsparteien hatten, wird seit Bekanntgabe des Prüfberichts in der Landespolitik heftig über Selbstbedienung gestritten. Die FDP etwa spricht von der „Parteibuch-Affäre“, ein Untersuchungsausschuss wurde eingesetzt.

Die Landesregierung hat nun beschlossen, die Einstellungspraxis zu ändern. Sie räumt damit – zumindest indirekt – erstmals ein, mehr als nur gegen Dokumentationspflichten verstoßen zu haben. Wie Staatskanzlei-Chef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) bekannt gab, will die Landesregierung künftig Mitarbeiter im engsten Minister-Umfeld entweder nur noch per Ausschreibung auswählen oder bei einem Verzicht darauf nur befristet einstellen. Eignung, Leistung und Befähigung seien die Auswahlkriterien, so Hoff.

Ihm zufolge ist für die Änderung der Einstellungspraxis kein Gesetz nötig, das könne die Landesregierung selbst festlegen. Er legte künftigen Regierungen nahe, sich ebenfalls daran zu halten. Maximal soll eine Befristung bis zum Ende einer Wahlperiode gelten, so der Staatskanzlei-Chef. Denkbar sei aber auch, die Posten des persönlichen Mitarbeiters, des Büroleiters und des Sprechers an die Amtszeit des Ministers zu koppeln. Verliert der den Posten, müssen demnach auch seine engsten Mitarbeiter gehen.

Auch bei der Einstellung von Staatssekretären gab es laut Rechnungshof Fehler. Das bestreitet die Landesregierung aber weiterhin. Sie stampfte allerdings ihre seit Monaten angekündigte Idee ein, den Paragraf 28 des Beamtenlaufbahn-Gesetzes zu ändern, „um die zwischen dem TRH [Thüringer Rechnungshof] und der Landesregierung bestehenden Differenzen bei der Auslegung der Norm zu beseitigen“, wie es in einer Ankündigung schon im November hieß. Eine Änderung werde nun doch nicht erfolgen, so Hoff. Zuvor hatte er bereits seine Idee eines Sonderbeauftragten zur Prüfung des Rechnungshof-Berichts kassiert. Im Nachhinein wirkt es, als habe die Staatskanzlei mit Ablenkungsmanövern, zumindest aber mit Aktionismus auf den Bericht des Rechnungshofs reagiert, um – wie es in Medien hieß – aus der Defensive zu kommen.

Eine Sache, die vom Rechnungshof in diesem Bericht gar nicht kritisiert worden war, will sie aber weiter betreiben: Künftig sollen der Präsident des Landesverwaltungsamtes und die Landesbeauftragten für Gleichstellung sowie für Migration keine politischen Beamten mehr sein. Politische Beamte können jederzeit gefeuert werden, müssen aber lebenslang vom Freistaat weiter bezahlt werden. Darüber, so Hoff, werde das Kabinett am 16. Mai entscheiden. CDU-Politiker Andreas Bühl kritisierte das Vorgehen der Landesregierung: „Es fehlt weiterhin der Blick in den Rückspiegel und die Antwort auf die Frage, wer Verantwortung übernimmt.“