Schleusingen - In der historischen Schleusinger Innenstadt darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Das Verbot für die Silvesternacht gilt wie in den vergangenen Jahren, informierte Hauptamtsleiter Sebastian Fleischmann. Für die anderen Tage greift das deutsche Sprengstoffgesetz, nach dem generell kein privates Feuerwerk außerhalb der Silvesternacht gezündet werden darf. In unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist Feuerwerk deutschlandweit zu jeder Zeit verboten.