München/Karlsruhe - Nach dem Wahlrechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts will die ÖDP in Bayern juristisch gegen das bayerische Wahlrecht vorgehen. "Die ÖDP will eine Klage gegen die jetzige Form des bayerischen Landeswahlgesetzes einreichen. Wir lassen prüfen, ob es den Anforderungen aus Karlsruhe genügt", teilten die beiden Landeschefs Agnes Becker und Tobias Ruff in München der Deutschen Presse-Agentur mit.