Auch ermöglichen Kontrollen, die direkt an der Grenze erfolgen, Zurückweisungen. Derzeit werden allerdings nur Ausländer zurückgewiesen, gegen die eine Einreisesperre verhängt wurde oder wenn jemand kein Asylgesuch vorbringt.
Was will die Union in puncto Zurückweisungen?
Die CDU/CSU-Fraktion vertritt die Auffassung, dass auch Menschen, die Asyl beantragen wollen, direkt an der Grenze mit zurückgewiesen werden könnten. Sie verweist dabei unter anderem auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Dieser sichert den EU-Mitgliedsstaaten die Zuständigkeit "für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit" zu. Ampel-Politiker finden das rechtlich fragwürdig und befürchten, dass ein solcher Schritt die Umsetzung des mühevoll ausgehandelten Kompromisses für eine Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) gefährden könnte.
Dass jemand, der zurückgewiesen wurde, anschließend noch einmal versucht, nach Deutschland zu kommen, dabei womöglich unentdeckt bleibt und hierzulande dann einen Asylantrag stellt, ist allerdings immer möglich. Darauf verweist Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), wenn er sagt, diese Form der Zurückweisung sei weniger effektiv als die Dublin-Rücküberstellungen.
Was hat die Ampel stattdessen angeboten?
Bundesländer, die an einer Grenze liegen, sollen grenznah Abschiebehaft-Plätze zur Verfügung stellen und eine Dauer-Erreichbarkeit von Verwaltungsrichtern organisieren, damit Menschen, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Staat nach den sogenannten Dublin-Regeln zuständig ist, schneller dorthin zurückgebracht werden als bisher.
Der Bund will seinerseits Bamf-Mitarbeiter entsenden, die sich um eine rasche Bearbeitung der sogenannten Dublin-Verfahren kümmern sollen. Außerdem bietet die Bundesinnenministerin an, dass Bundespolizisten die komplette Rückführung übernehmen.
Was würde das bringen?
In einigen Fällen würde es wahrscheinlich dazu führen, dass Fristen nicht versäumt werden, sodass etwas mehr Menschen tatsächlich in den Staat zurückkehren müssen, der für ihr Asylverfahren zuständig ist. Das ist in den meisten Fällen das erste EU-Land, in dem ein Asylsuchender registriert wurde.
An der fehlenden Kooperationsbereitschaft von Staaten wie Italien, das wegen seiner Herausforderungen als EU-Außengrenzstaat derzeit bei den Dublin-Rücküberstellungen blockiert, würde das aber nichts ändern. Auch gibt es Urteile deutscher Gerichte, die selbst eine Abschiebung anerkannter Flüchtlinge nach Griechenland wegen der schlechten Aussichten auf Arbeit oder staatliche Versorgungsleistungen für nicht zumutbar halten.
Und was ist mit den Nachbarländern Deutschlands?
Aus Polen und Österreich kam schon Kritik an den Zurückweisungsplänen der Union. Die Union setze hier allerdings auf einen "Dominoeffekt", sagt der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Alexander Throm. Also darauf, dass mittelfristig weniger Asylsuchende kommen, wenn mehr EU-Staaten zurückweisen. Es gehe darum, "dass nämlich die anderen EU-Länder ihrerseits ihre Grenzen schützen und Flüchtlinge nicht einfach nach Deutschland weiterreisen lassen", sagt der CDU-Politiker.
Wie hängt das alles zusammen mit der EU-Asylreform?
Die im Frühjahr beschlossene Reform regelt die Verteilung der Schutzsuchenden auf die EU-Staaten mit einem "Solidaritätsmechanismus" neu. Sie sieht außerdem schnelle Asylverfahren an den Außengrenzen für Menschen aus Ländern vor, die als relativ sicher gelten. Bis die Reform wirkt, dauert es aber noch. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis spätestens Mai 2026 in nationales Recht umsetzen.