Der wochenlange Streit um die Nominierung der Staatsrechtsprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf für einen Richterposten am Bundesverfassungsgericht hat weniger das Gericht selbst beschädigt. Es ist souverän, unabhängig, von unbestrittener Expertise und mit so hohem Ansehen in der Bevölkerung ausgestattet, dass die Vertracktheiten des politischen Geschäfts vielleicht nicht spurlos, aber doch ohne bleibende Schäden an der Institution an sich vorübergehen. Auch Brosius-Gersdorf selbst wird ohne reputationsgefährdende Blessuren ihrer Profession weiter nachgehen können. Sie hat entschieden, aus dem Nominierungsprozess auszuscheiden und das mit staatspolitischer Attitüde begründet. Wenngleich die zwingende „Denklogik“ ihrer Argumentation zur Menschenwürde des ungeborenen Lebens und zum Schwangerschaftsabbruch, die sie für sich reklamiert, so alternativlos nicht ist – schließlich widerspricht sie grundlegend der bisherigen Rechtsprechung des Gerichts, für das sie nominiert worden war.
Nach dem Fall Brosius-Gersdorf Koalition in der Krise
Stephan Sohr 08.08.2025 - 10:38 Uhr