Celle - Der auch im Fall Maddie Verdächtige darf Deutschland wieder verlassen. Das Oberlandesgericht (OLG) im niedersächsischen Celle hat eine Regelung aufgehoben, die den Mann zu einem Wohnsitz im Inland verpflichtete, wie eine Sprecherin mitteilte. Weitere Auflagen, die er nach dem Absitzen einer Haftstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung erhalten hat, bleiben aber bestehen. So muss der Deutsche weiterhin eine elektronische Fußfessel tragen und sich bei der Führungsaufsicht melden.