Das Landratsamt beantwortet die Frage nach Ausnahmen von der Allgemeinverfügung zum Verbot von Veranstaltungen wie folgt: "Bei dringenden und unaufschiebbaren Sachverhalten - zum Beispiel Bestattungen - kann für Veranstaltungen bis 50 Personen beim Landratsamt eine Aussetzung des Vollzuges beantragt werden." Doch wird nicht unterschlagen, dass die Teilnehmer der Trauerrunde sich hierbei auf Hürden gefasst machen müssen. Denn vorab der Feier wird "die Abgabe einer Risikoeinschätzung entsprechend der Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes" eingefordert.
Und mit dieser Formalie wäre es nicht getan. So müssen sich Angehörige darauf einstellen, dass ihr Antrag bewertet und womöglich abschlägig beschieden wird. Vonseiten des Sonneberger Landratsamtes heißt es: "Das Gesundheitsamt wird zusätzlich eine eigene Risikobewertung vornehmen und die Veranstaltung unter Mitteilung der Prüfparameter vorab beim Landesverwaltungsamt anzeigen. Auch bei der ausnahmsweisen Erlaubnis der Veranstaltung ist von strenger und umfangreicher Beauflagung auszugehen."
Martin Mende ist zumindest der Stadt Sonneberg dankbar dafür, dass deren Friedhofsverwaltung den Bestattungsunternehmen ein deutlich weniger sperrig formuliertes Regelwerk an die Hand gibt. "Demzufolge sind Trauerfeiern in den Einrichtungen auf den städtischen Friedhöfen zurzeit nicht gestattet. Und an der Urnenbeisetzung dürfen nur zwei Angehörige teilnehmen", fasst der Prokurist von "Pietät Bestattungen" zusammen. Diese Vorgaben haben sich wenig später umliegende Kommunen zu eigen gemacht. "Auch wenn es für jene Familien, die jetzt ihre Trauerfeier geplant haben emotional belastend ist nicht in der ursprünglich erhofften Form Abschied nehmen zu können, so ist doch für weitere Trauerfälle deutlich, was angesichts der aktuellen Situation möglich ist und was eben nicht."
Mende hofft auf Verständnis: "Für Trauernde ist das alles sehr schwierig, ganz klar. Aber man muss sehen, dass an solchen Zeremonien vielfach ältere Mitmenschen teilnehmen, die ein besonderes Gesundheitsrisiko haben, wenn sie angesteckt werden."
Eine Option bleibe es gegebenenfalls die Feierlichkeit einfach später nachzuholen, etwaig mit einem großformatigen Porträt des Verstorbenen, Blumendekor inklusive. Darüber hinaus, so Mende, erlauben es die Gesetzlichkeiten eine Urne bis zu einem halben Jahr aufbewahren zu lassen. "Vielleicht entspannen sich die Herausforderungen mit dem Infektionsschutz bis dahin ja wieder."