Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Cannabiskonsumverbot im Englischen Garten in München gekippt. Das generelle Konsumverbot in dem Park sowie im angrenzenden Hofgarten und Finanzgarten sei unwirksam, urteilten die VGH-Richter und gaben der Klage von zwei Männern statt, die in der Parkanlage Cannabis konsumieren wollen - einer zum Genuss, der zweite aus gesundheitlichen Gründen.