Daher könne nur gelten: «Wer Alkohol trinkt, lässt's Auto stehen. Ganz gleich, welche Menge Sie zu sich genommen haben.»
Eine Person aus dem eigenen Kreis vorab zum nüchternen Fahrer zu bestimmen, kann auch tückisch sein. Denn im Zweifel hat man nicht immer die Gewähr, dass dieser auch wirklich nüchtern bleibt. Öffentlicher Nahverkehr oder ein Taxi seien die besten Alternativen, rät Lucà. Am besten organisieren alle, die mit Alkohol feiern wollen, ihren Heimweg bereits genau im Vorfeld.
Auch am nächsten Morgen können Verkaterte noch nicht fahrtüchtig sein. In der Regel baut der Körper pro Stunde nur 0,1 bis 0,15 Promille ab. Auch Müdigkeit oder Kopfweh können sich negativ beim Fahren auswirken. Daher auch dann: Im Zweifel besser nicht ans Steuer.
Für manche Autofahrer gilt ein absolutes Alkoholverbot
Bei Unfällen, aber auch nur bei Auffälligkeiten oder Gefährdung begehen Autofahrer bereits ab 0,3 Promille eine Straftat. Das zieht drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe nach sich. Außerdem droht der Entzug des Führerscheins.
Regelmäßig folgen auf 0,5 Promille 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Und das gilt für alle Kraftfahrzeuge wie auch Motorräder oder elektrische Tretroller. Und auch Beifahrer beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren müssen sich an die 0,5-Promille-Grenze halten. Für Fahranfänger oder junge Fahrer unter 21 Jahren gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot.
Ab 1,1 Promille ist eine Alkoholfahrt immer eine Straftat, egal ob Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien aufgetreten sind.