Es brauchte unzählige Ausschusssitzungen, Gesprächsrunden Debatten vor und hinter verschlossenen Türen und auch diverser Berichte in dieser Zeitung, bis der Stadtrat Anfang Dezember 2020 eine neue Müllgebührensatzung beschloss. Augenscheinlichste Änderung war die Einführung einer personenbezogenen Festgebühr und ein Mindestvorhaltevolumen acht Litern pro Person und Woche entsprechend der mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück gemeldeten Personen. An dieser Regelung entzündet sich, da die ersten, nach der neuen Satzung erstellten Gebührenbescheide in den Briefkästen der Bürger gelandet sind, eine neuerliche Diskussion.