Mehr geht in Deutschland nicht – Sicherungsverwahrung ist das Maximum, das jemandem, der verurteilt ist, drohen kann. Was im Volksmund „Wegsperren“ heißt, bedeutet, dass auf eine verbüßte Haftstrafe keine Entlassung folgt, sondern ein zunächst unbefristeter, immer wieder zu überprüfender Verbleib in einem Gefängnis. Zweck der Sicherungsverwahrung ist der Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Menschen.