Es sei, sagt der Arzt, der als sachverständiger Zeuge im Sicherungsverfahren am Landgericht Meiningen geladen ist, „das gleichzeitige Auftauchen mehrerer Faktoren“, die, betrachte man sie einzeln, jeweils eine andere Schlussfolgerung zulassen würden – aber „die Zusammenschau macht’s“. Und habe zu der Erkenntnis geführt, dass eine 75-jährige Frau aus Bad Salzungen im vergangenen Sommer mitnichten, wie vorher angenommen worden war, eines natürlichen Todes gestorben sei. Er habe, erläutert der Rechtsmediziner, innere und äußere, teils winzige, aber „sehr überzeugende“ Zeichen dafür gefunden, dass der Frau „die Atemwege verschlossen“ worden seien, typischerweise würden Mund und Nase mit Druck zugehalten. Möglicherweise sei sie gewürgt, sicher „Gewalt gegen den Hals“ ausgeübt worden. Im Kehlkopf seien Knorpel gebrochen gewesen, bevor der „Tod durch Ersticken“ eingetreten sei. Dass sie – der Verteidiger hat gefragt – ihre Zahnprothese verschluckt, Atemnot erlitten haben und dann gestürzt sein könnte, hält der Mediziner für „wenig plausibel“.