An seinem E-Bike war ein Gasgriff montiert, mit dem das Rad auch ohne Treten losbrettert. Damit gilt es nicht mehr als normales Pedelec, sondern als zulassungspflichtiges Kraftfahrzeug. Solche Umbauten, bei denen die elektrische Unterstützung deutlich verstärkt wird, benötigen ab diesem Zeitpunkt ein Führerschein der Klasse AM benötigt. Doch das war erst der Anfang: Keine Versicherung, keine notwendige Fahrerlaubnis – und obendrein schlug ein Drogenvortest auf Amphetamin und Methamphetamin an.