Wegen einer Schlägerei wurde die Polizei am Samstagabend nach Katzhütte gerufen. Vor Ort stellte sich der Sachverhalt dann aber etwas komplexer dar, wie es im Polizeibericht heißt.
Eine alkoholgeschwängerte Autofahrt endete für zwei Bekannte in einer handfesten Rauferei. Der Auslöser: Der Beifahrer war während der offenbar holperigen Spritztour mit dem Kopf gegen die Frontscheibe geknallt.
Wegen einer Schlägerei wurde die Polizei am Samstagabend nach Katzhütte gerufen. Vor Ort stellte sich der Sachverhalt dann aber etwas komplexer dar, wie es im Polizeibericht heißt.
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Ein 39-Jähriger und ein 32-Jähriger aus Katzhütte setzten sich wohl gegen 19.30 Uhr in den VW Golf des Jüngeren und unternahmen eine Spritztour. Hier soll der 32-jährige nach Angaben von Zeugen bereits alkoholisiert gewesen sein. Während der Fahrt stieß der Ältere aus mit dem Kopf gegen die Frontscheibe des Golf, woraufhin beide in Streit gerieten.
Wieder zu Hause setzte sich dieser Streit in einer Rauferei fort, weshalb die Nachbarn die Polizei informierten. Ein Atemalkoholtest beim 32-jährigen ergab noch gegen 21.30 Uhr einen Wert von mehr als 2,5 Promille. Er wurde deshalb zur Blutentnahme ins Krankenhaus nach Neuhaus gebracht und sein Führerschein beschlagnahmt. Nach Abschluss des Polizeieinsatzes betitelte der 32-jährige die Beamten auch noch „mit unschönen Worten“. Neben der Anzeige wegen Beleidigung erwarten den Mann jetzt Strafanzeigen wegen Strassenverkehrsgefährdung und Körperverletzung.
Ab 1,6 Promille ist automatisch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (im Volksmund Idiotentest) vorgeschrieben. „Bei einer derart hohen Promillezahl wird vermutet, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt“, schreiben die Experten des Automobilklubs ADAC. Dies wird dann untersucht. Wird festgestellt, dass hier ein Problem gegeben ist und fällt die Untersuchung negativ aus, dann wird der Führerschein entzogen oder wird nicht wieder erteilt. Bei einer hohen Promillezahl ist daher laut ADAC zu empfehlen, so früh wie möglich eine verkehrspsychologische Beratung aufzusuchen.
Auch ohne Unfall drohen ab 1,1 Promille bereits eine Geldstrafe ab 40 Tagessätzen, drei Punkte in Flensburg und mindestens neun Monate Führerscheinentzug. Kommt es bei der Fahrt unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall zahlt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners, holt sich aber bis zu 5000 Euro zurück.