Dieser Fall sprengt wahrscheinlich alles bisher Dagewesene. An Vorstellbarem und auch Aushaltbarem. Denn gewöhnlich fehlt den Opfern von Vergewaltigungen bei einer Gerichtsverhandlung der Mut, die erlittenen Gewalt, die Demütigungen, die männliche Grenzüberschreitung öffentlich verhandelt zu wissen. Dennoch geschieht es. So sieht es die Strafprozessordnung vor. Die Beweise müssen auf den Tisch. Öffentlich meist.