Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Strafmaß im Urteil gegen die Mutter eines vielfach vergewaltigten Jungen in Münster aufgehoben. Das Münsteraner Landgericht hatte die allein sorgeberechtigte Frau im Oktober 2021 wegen Beihilfe durch Unterlassung zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.