Minister-Segen Büropersonal der Polizei behält Impf-Privileg

„Fehlverhalten hat es nicht gegeben“: Innenminister Georg Maier (SPD) Foto: Michael Reichel/ari (Michael Reichel)

Bürobeschäftigte der Thüringer Polizei erhalten auch künftig die gleichen Impfprivilegien wie Streifen- und Bereitschaftspolizisten. Auch Innenminister Georg Maier (SPD) verteidigt nun die umstrittene Bevorzugung.

 
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Erfurt/Suhl - Die Thüringer Polizei darf mit dem Segen der Landesregierung an ihrer Praxis festhalten, auch Angestellte und Beamte aus dem Innendienst in die privilegierte Gruppe der Corona-Impfberechtigten einzusortieren. Diese Priorisierung sei sehr sorgfältig vorgenommen worden, sagte Innenminister Georg Maier (SPD) am Donnerstag unserer Zeitung. „Der Innendienst ist eine natürliche Reserve für die Polizisten im Außendienst, und seine Mitarbeiter haben auch Kontakte zu diesen Kollegen, mit stark erhöhtem Infektionsrisiko.“ Damit relativierte Maier seine tags zuvor geäußerte Skepsis, wonach es möglicherweise zu ungerechtfertigten Bevorzugungen gekommen sei. „Fehlverhalten hat es nicht gegeben, da bin ich mir sehr sicher“, sagte Maier nun.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verteidigte die Privilegien gegenüber Bürobeschäftigten in anderen Branchen. Impfungen auch für Verwaltungskräfte und Kriminaltechniker seien für das Funktionieren des Polizeiapparats essenziell, heißt es in einer Mitteilung von Donnerstag.

Die Impf-Verordnung nennt für die derzeit geltende Prioritätsgruppe 2 nur solche Polizeibeschäftigte als vorrangig impfberechtigt, die „in Ausübung ihrer Tätigkeit ... einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind“. Das schließt reine Bürobeschäftigte eigentlich aus. Die Ausweitung der Priorität auch auf Beschäftigte ohne Publikumskontakte sei aber auch in anderen Bereichen mit Vorrang-Impfungen üblich, sagte Minister Maier. Als Beispiele nannte er Hausmeister und Wäscherei-Angestellte von Gesundheits- und Bildungseinrichtungen. er

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