Stellen Sie sich vor, Sie sitzen plötzlich in einer kalten Wohnung. Warmes Wasser gibt es auch nicht. Dabei haben Sie Monat für Monat ihre Nebenkosten an den Vermieter überwiesen. Doch der hat das Geldin die eigene Tasche gesteckt, statt es an die Energieversorger weiterzuleiten. Vermutlich stellt so ein Vorgehen schon heute den Straftatbestand der Untreue oder des Betrugs dar. Dass das Verhalten des Vermieters falsch ist, sagt schon der gesunde Menschenverstand. Trotzdem ist es richtig, dass Thüringen sich dafür einsetzt, das Strafrecht zu präzisieren und so Mieter besser zu schützen.