Haben Mieter Zweifel an der Korrektheit, sollten sie sich fürs Überprüfen Zeit nehmen und dabei gegebenenfalls auf die Hilfe eines Mietervereins zurückgreifen. „Hilfreich ist oft, die Abrechnung mit dem Betriebskostenspiegel und der Abrechnung vom Vorjahr zu vergleichen“, rät der Mietrechtsexperte Ropertz. Mieter haben grundsätzlich das Recht, die Belege einzusehen, auf denen die Betriebskosten basieren – sie können eine sogenannte Belegeinsicht fordern. „Allerdings sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, Kopien anzufertigen und diese den Mietern auszuhändigen“, sagt Rechtsexpertin Rassat. Das bedeutet für Mieter: Sie müssen den Vermieter aufsuchen, um die Belege durchzusehen. Jedoch räumen die Gerichte Mietern das Recht ein, sich – gegen Erstattung der Kosten – vom Vermieter Kopien per Post zuschicken zu lassen, wenn Mieter und Vermieter sehr weit entfernt voneinander wohnen.