„Nicht mal Peanuts“ 19,53 Euro – wofür Michael Ballweg verurteilt wurde

Michael Maier , aktualisiert am 01.08.2025 - 17:59 Uhr

Zwei vermeintlich unverfängliche Gegenstände wären den „Querdenken“-Chef fast teuer zu stehen gekommen – und seine Steuererklärung muss er jetzt immer penibel pünktlich abgeben.

Michael Ballweg (50) mit seinen Verteidigern. Foto: Bernd Weißbrod/dpa POOL/dpa

Vom Vorwurf des versuchten Betrugs ist Michael Ballweg freigesprochen worden – und steht vor den Anhängern der „Querdenken“-Bewegung nach dem Mega-Prozess in Stuttgart als Sieger da – auch, weil die zahlreichen Spender aus der Corona-Zeit mit seinem Tun offenbar einverstanden waren und sich manches gar nicht mehr genau rekonstruieren ließ.

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Dennoch schaute das Landgericht Stuttgart genau hin: Für „versuchte Steuerhinterziehung“ – also die verspätete Abgabe von Steuererklärungen, als der Angeklagte neun Monate in U-Haft saß – sowie für „vollzogene Steuerhinterziehung“ in Höhe von 19,53 Euro ist Ballweg verwarnt worden und muss im Falle einer Wiederholung 3000 Euro Bußgeld zahlen.


Ballweg-Steuererklärung pünktlich abgegeben?

Auf die pünktliche Abgabe seiner Steuererklärung gestern zum 31. Juli wird der ehemalige Stuttgarter, der mittlerweile in Norddeutschland lebt, also hoffentlich geachtet haben.

Aber worin bestand der kuriose Kleinbetrag von 19,53 Euro überhaupt? „Das sind nicht mal Peanuts, nicht mal ein Mückenschiss“, sagte der Ballweg-Anwalt und CDU-Landtagsabgeordnete Reinhard Löffler.

Während es bei den verspäteten Steuererklärungen laut einem Gerichtssprecher immerhin um 2000 Euro Nachzahlung ging, sind bei der „vollzogenen Steuerhinterziehung“ eine Hundematte und ein Parfum im Fokus, die Ballweg wohl unzulässigerweise über seine damalige Firma abgerechnet hatte.

Ballweg saß neun Monate in U-Haft – nun hat er gut lachen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa POOL/dpa

Hundematte und Parfum als Betriebsausgabe für 19,53 Euro

Könnte man über den wohl einstelligen Euro-Betrag für die Hundematte im Büro vielleicht noch diskutieren, so fällt das Parfum eindeutig in die Kategorie Privatausgaben und durfte natürlich nicht zur Vorsteuererstattung oder als Betriebsausgabe beim Finanzamt eingereicht werden.

Die Ballweg-Verteidigung signalisierte nach der Urteilsverkündung denn auch, dass sie mit dem Richterspruch durchaus einverstanden sei. Die Staatsanwaltschaft hat hingegen eine Woche lang Zeit, um Revision zu beantragen. Man darf gespannt sein, ob nach dem Stichtag auf Kosten des Steuerzahlers weiter um ein mutmaßliches „Kavaliersdelikt“ prozessiert wird. Ein besonders eifriger Staatsanwalt soll allerdings im Frühjahr aus dem Anklage-Team zurückgezogen worden sein.

Ballweg-Vorruhestand auf Mallorca?

Ballweg jedenfalls dürfte bald seine von der Staatskasse auf Eis gelegten Bitcoins und anderen Kryptos zurückerstattet bekommen – manche sagen, die Gelder gehören eigentlich der „Bewegung“.

Seit der Pandemie soll sich die Anlage jedenfalls auf einen Wert im mittleren sechsstelligen Bereich vervielfacht haben und könnte dem 50-jährigen „Querdenken“-Gründer womöglich einen angenehmen Vorruhestand unter südlicher Sonne ermöglichen.

Dass Michael Ballweg sich mittlerweile häufiger zwischen Deutschland und Mallorca bewegt, ist längst kein Geheimnis mehr: Sein Buch „Richtigstellung!: Es war noch nie falsch, quer zu denken!“ (mit Co-Autor Ralf Ludwig) präsentierte er zum Beispiel bei einer kostenlosen Lesung im Hafenort Portocolom an der Ostküste. Ein Ballweg-Workshop unter dem Titel „Tschüss Bankensystem, hallo bitcoin!“, fand ebenfalls auf Mallorca statt. Knapp 600 Euro kostet die Teilnahme an solchen Terminen, die auch in Deutschland stattfinden.