Meinungen Ohrfeigende Klarheit

Walter Hörmann

Walter Hörmann kommentiert das Aus für das Paritätsgesetz in Thüringen: Die Verfassungsrichter haben in bemerkenswerter Präzision herausgearbeitet, weshalb eine gesetzliche Pflicht zur gleichgewichtigen Besetzung der Kandidatenlisten in unveräußerliche Rechte der Bürger eingreifen würde.

 
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