Zu Beginn der Fragerunde erhob sich eine Bürgerin und ergriff die Gelegenheit, um sich zu beschweren. Ihr Hund sei Ende Mai verstorben. Die Hundesteuer musste sie trotzdem für das ganze Jahr bezahlen. Sie wollte, dass ihr die Hundesteuer für die restlichen sieben Monate erstattet wird. Bürgermeister Fabian Giesder verwies in seiner Antwort auf die Satzung, in der eindeutig festgelegt ist, dass die Hundesteuer für das gesamte Jahr fällig ist, sobald der Hund mehr als drei Monate in der Stadt angemeldet war. Nach diesem Kriterium wurde die Hundesteuer vom Konto der Frau abgebucht, was rechtens war.