Auf der Agenda der Hauptausschusssitzung am Montagabend im Feuerwehrgerätehaus standen einige Punkte, die für die Stadt wie auch die Ortsteile von Bedeutung sind. Beispielsweise die überarbeitete Sondernutzungsgebührensatzung, die Sven Schmidt, Fachbereichsleiter für Sicherheit und Ordnung, dem Gremium vorstellte. Das Regelwerk findet Anwendung, wenn öffentliche Straßen und Gehwege für private Zwecke genutzt werden. Das betrifft unter anderem das Stellen von Gerüsten, Bauzäunen, Baumaschinen, aber auch von Tischen, Stühlen, Werbeanlagen oder das Lagern von Materialien. „Vor 14 Jahren wurde die Satzung das letzte Mal geändert“, argumentiert Sven Schmidt mit Blick auf die Gebührenanhebung. Bei dem vorgelegten Entwurf habe man sich an anderen thüringer Städten mit einer vergleichbaren Einwohnerzahl orientiert, ergänzt der Fachbereichsleiter mit Verweis darauf, dass auch die Personalkosten in der Behörde gestiegen seien und dem Rechnung getragen werden müsse. „Mit der Erhöhung der Mindestgebühr von 10 auf 25 Euro haben wir keine großen Sprünge gemacht“, ist er sich sicher. Christoph Heurich (AfD) fasst zusammen, dass es sich um eine Erhöhung von 150 Prozent handele.
Meininger Hauptausschuss Straßenbau, Hundewiesen, Bärenklau
Diana Werner-Uhlworm 17.12.2024 - 16:55 Uhr