Meiningen - Auf dem Beschlussvorschlag, den der Bauausschuss zu beraten hatte, las sich das Thema ganz unspektakulär: "Bewilligung einer Grunddienstbarkeit (Fahrrecht) auf dem Flurstück 2151/18 der Gemarkung Meiningen, In der kalten Staude, zugunsten des Flurstücks 360/3 der Gemarkung Ellingshausen". Dahinter verbarg sich die Zuwegung zum Kulturdenkmal Bakuninhütte auf der Hohen Maas. Der Stadtrat hatte dazu im Oktober schon eine Entscheidung getroffen. Damals gab es die Festlegung: "Das Fahrrecht darf nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 19 Uhr ausgeübt werden." Die sollte nun ersetzt werden durch die Formulierung: "Das Fahrrecht darf an sieben Tagen pro Woche für 24 Stunden ausgeübt werden." Damit aber taten sich die Bauausschussmitglieder schwer.