Meiningen - Es verbietet sich, darüber zu spekulieren, was im nicht öffentlichen Teil der Verhandlung an der Jugendschutzkammer am Landgericht Meiningen gesagt worden ist. Oder nicht gesagt worden ist. Es hat, so viel ist sicher, einer sehr jungen Frau erspart, noch einmal über die Januarnacht 2017 zu sprechen, die einen ihrer Verwandten auf die Anklagebank gebracht hat. Der Mann, wird die Staatsanwältin später in ihrem Plädoyer sagen, "streitet es nicht ab, räumt es nicht ein". Er berufe sich auf alkoholbedingte Erinnerungslücken, die sie ihm allerdings "überhaupt nicht" glaube.