Ende August ist die Zweite Thüringer Eindämmungsverordnung in Kraft getreten. Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Kirmes, Festivals und vergleichbare öffentliche Veranstaltungen dürfen demnach nur mit Erlaubnis des Landratsamtes stattfinden. Nach Auskunft der Kreisbehörde sind lediglich die traditionellen Kirmes-Ständchen zur Traditionspflege sowie zur Erheiterung der Bevölkerung unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich. Alkohol darf hierbei aber nicht ausgeschänkt werden. Bei Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) sei dann diese Form des traditionellen Brauchtums unter freiem Himmel aufgrund des niedrigeren Infektionsrisikos zu verantworten.