Meiningen Landratsamt bleibt bei seinem Kirmes-Nein

Meiningen - Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen darf weiterhin kein Kirmes-Tanz stattfinden. Auch vergleichbare größere Veranstaltungen werden nicht genehmigt.

 
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Meiningen - Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen darf weiterhin kein Kirmes-Tanz stattfinden. Auch vergleichbare größere Veranstaltungen werden nicht genehmigt. "Die Kreisbehörde wird ihrer Linie treu bleiben und keine Veranstaltungen genehmigen, die eine Ausbreitung der Pandemie fördern können", teilte eine Behördensprecher am Dienstag mit.

Ende August ist die Zweite Thüringer Eindämmungsverordnung in Kraft getreten. Volks-, Dorf-, Stadt-, Schützen- oder Weinfeste, Kirmes, Festivals und vergleichbare öffentliche Veranstaltungen dürfen demnach nur mit Erlaubnis des Landratsamtes stattfinden. Nach Auskunft der Kreisbehörde sind lediglich die traditionellen Kirmes-Ständchen zur Traditionspflege sowie zur Erheiterung der Bevölkerung unter Einhaltung der Hygienevorschriften möglich. Alkohol darf hierbei aber nicht ausgeschänkt werden. Bei Einhaltung der AHA-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) sei dann diese Form des traditionellen Brauchtums unter freiem Himmel aufgrund des niedrigeren Infektionsrisikos zu verantworten.

Anträge für sonstige öffentliche Veranstaltungen sind rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn im Landratsamt zu stellen. Diese sind kostenpflichtig (auch bei negativen Bescheid). Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen beträgt die Bescheidgebühr jeweils 35 Euro. Zudem müssen Vereine Infektionsschutzauflagen beachten und ein eigenes Hygienekonzept vorhalten (Vorschläge können zur Abstimmung mit dem Gesundheitsamt eingereicht werden).

Nichtöffentliche Veranstaltungen sowie private Feiern mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen oder mit mehr als 100 Personen im Außenbereich müssen zwei Werktage zuvor beim Landratsamt angezeigt werden. Bei den Veranstaltungen sind entsprechende Vorschriften einzuhalten. So müssen zum Beispiel die Besucher dokumentiert sowie auf Abstandsregeln und Hygienemaßnahen geachtet werden. Formblätter zur Veranstaltungsanzeige und weitere Infos sind auf der Homepage des Landratsamteszu finden.

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