Meiningen - Auch im von den Stadtwerken Meiningen betriebenen Freizeitzentrum Rohrer Stirn gilt seit Ende letzter Woche die 2G-Regel. Das Unternehmen verweist in einer Pressemitteilung darauf, dass dies durch die vom Landkreis erlassene Allgemeinverfügung vorgeschrieben wird. „Zutritt zur Einrichtung mit Hallenbad, Sauna und Gaststätte haben dementsprechend nur noch Gäste, die einen Nachweis über Impfung oder Genesung vorweisen können. Für Kinder gelten gesonderte Regeln je nach Alter“, heißt es wörtlich. Bisher war es auch ungeimpften Gästen möglich, das Freizeitzentrum Rohrer Stirn zu besuchen, wenn ein negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis vorlag.