Meiningen Freizeitzentrum nur noch mit 2G nutzbar

Solch ungezwungene Begegnungen am Beckenrand wie hier zwischen Olympia-Siegerin Britten Steffen mit Chris-Pascal Hoffmann sind auch im Meininger Hallenbad derzeit nicht uneingeschränkt möglich. Im Freizeitzentrum gilt auch dei 2G-Regel. Nur für Kinder werden Ausnahmen gemacht. Foto: Dirk Bradschetl

Nur Kinder und Jugendliche dürfen das Meininger Freizeitzentrum auf der Rohrer Stirn noch abseits der 2G-Regeln besuchen. Sie müssen allerdings einen Test nachweisen.

 
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Meiningen - Auch im von den Stadtwerken Meiningen betriebenen Freizeitzentrum Rohrer Stirn gilt seit Ende letzter Woche die 2G-Regel. Das Unternehmen verweist in einer Pressemitteilung darauf, dass dies durch die vom Landkreis erlassene Allgemeinverfügung vorgeschrieben wird. „Zutritt zur Einrichtung mit Hallenbad, Sauna und Gaststätte haben dementsprechend nur noch Gäste, die einen Nachweis über Impfung oder Genesung vorweisen können. Für Kinder gelten gesonderte Regeln je nach Alter“, heißt es wörtlich. Bisher war es auch ungeimpften Gästen möglich, das Freizeitzentrum Rohrer Stirn zu besuchen, wenn ein negatives Corona-Schnelltest-Ergebnis vorlag.

Für Kinder gelten die strengen 2G-Vorgaben nicht, dafür aber gesonderte Regelungen je nach Alter: Kinder unter sechs Jahren und noch nicht eingeschulte Kinder haben uneingeschränkten Zutritt. Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren dürfen das Freizeitzentrum besuchen, wenn ein Nachweis über eine regelmäßige Testung in der Schule vorliegt. Alternativ ist es auch möglich, ein negatives Antigenschnelltest-Ergebnis aus einem anerkannten Testzentrum vorzuzeigen, wenn es nicht älter ist als 24 Stunden.

Das Ergebnis eines Selbsttests für Kinder und Jugendliche wird akzeptiert, wenn er vor Ort unter Aufsicht durchgeführt wird. Hierfür haben die Stadtwerke Meiningen ein eigenes Testangebot eingerichtet: Ein Selbsttest kann von zu Hause mitgebracht oder an der Kasse für fünf Euro erworben und unter Aufsicht durchgeführt werden. Für Kinder unter zwölf Jahren ist dieses Angebot sogar kostenlos.

Abseits der 2G-Regeln, die vorerst bis zum 24. November gelten, sind die vorgegebenen Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Nach wie vor werden die Kontaktdaten aller Gäste erfasst, um in einem Infektionsfall eine Kontaktverfolgung möglich zu machen.

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