Mit Blaulicht zugelassen
In einer Stellungnahme auf der Facebook-Seite der Wachschutz-Firma kündigt der Prokurist B. Schadenersatzklagen gegen den MDR an, der zuerst über die Vorwürfe berichtet hatte. Durch die Berichterstattung seien der Firma Aufträge von Bahnbau-Firmen in sechsstelliger Höhe entgangen.
Der Straftatbestand der Amtsanmaßung ist rechtlich besonders schwierig zu handhaben. Denn es reicht nicht aus, dass jemand Verwechslungsmöglichkeiten mit einer echten Amtsperson bietet - es muss tatsächlich bei den Betroffenen der Eindruck entstanden sein. Dementsprechend argumentiert B. damit, dass sowohl auf den Fahrzeugen wie auch auf den Uniformen der Wachschutz-Mitarbeiter groß die Aufschrift "Bahnschutz" zu sehen ist. Damit sei für jeden ersichtlich, um wen es sich handele.
Das Blaulicht trügen die Fahrzeuge übrigens auch zu Recht: "Zwei Fahrzeuge sind ordnungsgemäß mit Blaulicht und Martinshorn ausgestattet, da wir auch Leistungen als Unfallhilfswagen (Notfallmanagement) ausführen. Diese Sondersignalanlagen nebst Folierungen sind sogar im Fahrzeugschein eingetragen. Unser Unternehmen darf daher rechtmäßig diese Fahrzeuge so führen", erklärte B. Im Oktober sei eine Zulassungsstelle vom Verwaltungsgericht Köln verpflichtet worden, ein solches Auto wieder zuzulassen, dass zuvor behördlicherseits stillgelegt worden war.
Kontakt zu Nazi-Szene
Im Zusammenhang mit dem Fall war auch ein Facebook-Post vom 1. Juni 2018 aufgetaucht, der B. Arm in Arm mit Südthüringens aktivstem Neonazi Tommy Frenck vor dessen Gasthaus in Kloster Veßra zeigt und in dem B. das Gasthaus "uneingeschränkt" empfiehlt. Derartige Kontakte in die rechte Szene beschäftigen die Sicherheitsbehörden auch deshalb, weil es in der Vergangenheit Fälle sogenannter Bürgerwehren gegeben hatte, bei denen "Hobby-Polizisten" Jagd auf Ausländer gemacht hatten, die fälschlicherweise der Kriminalität bezichtigt worden waren - etwa in Hildburghausen. Auch bei den Bürgerwehren hatte es Verbindungen in die rechtsextreme Szene gegeben. jwe/er