Meiningen Drei Promille-Radfahrer trifft es hart

Ein vermeintliche harmlose Heimfahrt mit dem Rad kommt drei Meiningern doch etwas teuer zu stehen. Alle hatten reichlich getankt. Der Dritte hatte eine ganz verrückte Idee. 

 Foto: ZB

Am Sonntagabend hatte eine Zeugin die Polizei alarmierte: Auf der Leipziger Straße war einer von zwei Radfahrern gestürzt. Als die Beamten wenig später eintrafen, trafen sie beide Männer mit leichten Verletzungen an – und deutlich alkoholisiert. Der Atemalkoholtest ergab bei dem 59-Jährigen beinahe zwei Promille, bei seinem 39-jährigen Begleiter sogar mehr als 2,2 Promille. Für beide endete die Fahrt nicht nur abrupt: Es folgten Blutentnahmen, das Verbot der Weiterfahrt und eine Anzeige, so die Polizei am Montag.

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Bereits am Samstag hatte sich ein ähnliches Bild geboten – allerdings in ungewöhnlicher Kulisse. Ein Mann war mit seinem E‑Bike ausgerechnet zur Polizeidienststelle in Meiningen gefahren. Während des Gesprächs bemerkten die Beamten seine Alkoholfahne. Der Test ergab einen Wert von über 1,7 Promille. Auch für ihn hieß es: Blutentnahme, Weiterfahrverbot und eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Die oft unterschätzten Konsequenzen

Was viele Radfahrer verkennen: Alkohol am Lenker ist kein Kavaliersdelikt. Zwar gelten für Radfahrer andere Grenzwerte als für Autofahrer, doch die Folgen können erheblich sein.

Absolute Fahruntüchtigkeit: Für Radfahrer liegt sie bei 1,6 Promille. Wer diesen Wert erreicht oder überschreitet, begeht eine Straftat – unabhängig davon, ob ein Unfall passiert.
Relative Fahruntüchtigkeit: Bereits ab etwa 0,3 Promille kann es strafbar werden, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen – etwa unsichere Fahrweise oder ein Sturz.
Strafverfahren: In solchen Fällen drohen Geldstrafen und Punkte in Flensburg.

Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU): Ab 1,6 Promille ordnen Behörden häufig eine MPU an, bevor eine Fahrerlaubnis (auch fürs Auto) wieder erteilt wird.
Führerschein in Gefahr: Selbst wer „nur“ mit dem Fahrrad unterwegs ist, kann seinen Auto-Führerschein verlieren, wenn die Eignung zum Führen von Fahrzeugen insgesamt infrage gestellt wird.