Nach dem Ausbau des Steinwegs, Ecke Neu-Ulmer Straße, gilt es Anwohner vor dem täglichen Verkehrslärm zu schützen. Daher ist die Stadt Meiningen verpflichtet, zwischen dem Steinweg 15 und dem Grundstück Neu-Ulmer Straße 43a eine Lärmschutzwand zu errichten. Die Straße ist Eigentum der Stadt und damit ist sie für Schutzmaßnahmen zuständig.