Nach dem Ausbau des Steinwegs, Ecke Neu-Ulmer Straße, gilt es Anwohner vor dem täglichen Verkehrslärm zu schützen. Daher ist die Stadt Meiningen verpflichtet, zwischen dem Steinweg 15 und dem Grundstück Neu-Ulmer Straße 43a eine Lärmschutzwand zu errichten. Die Straße ist Eigentum der Stadt und damit ist sie für Schutzmaßnahmen zuständig.
Meiningen baut Mauer Lärm kommt Eigentümer ziemlich teuer
Erik Hande 19.03.2025 - 12:00 Uhr