Meiningen Auch Vermarktung von Wildbret wird gefördert

Auf dem Bauhof der Gemeinde Floh-Seligenthal wurde im Beisein von Landrätin Peggy Greiser und Bürgermeister Ralf Holland-Nell die erste der rund 20 geplanten Tiernebenprodukt-Sammelstellen (TNP) eingeweiht. Foto: LRA

Nach dem Kreistagsbeschluss zu weitreichenden Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat das Landratsamt in Meiningen nun Details veröffentlicht.

 
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Meiningen - Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bedroht die Wild- und Hauschweinebestände in Deutschland. Aktuell tritt die Tierseuche bereits nachweislich in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen auf. Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen beschäftigt sich seit Längerem intensiv mit dieser Problematik, um bei einem möglichen Ausbruch im Landkreisgebiet bestmöglich gewappnet und vorbereitet zu sein. "Es gilt schon jetzt intensive und vor allem präventive Maßnahmen zu ergreifen, um die Schwarzwildbestände deutlich zu reduzieren", sagt Landrätin Peggy Greiser.

Die Jäger im Landkreis sollen daher verstärkt Schwarzwild bejagen und damit die Gefahr einer Seucheneinschleppung verringern (wir berichteten). Durch die Reduktion der Population (Verringern der Wildschweindichte) will das Landratsamt der möglichen Ausbreitung der Tierseuche aktiv entgegenwirken.

Um die Jäger bei diesem Vorhaben zu unterstützen, setzt die Kreisbehörde auf verstärkte Anreize zur Bejagung von Schwarzwild. Einer entsprechenden Empfehlung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung ist der Kreistag am 5. November gefolgt. Folgende Dinge wurden konkret festgelegt:

1. Erlass der Gebühren für Trichinenuntersuchung von Schwarzwild - ab sofort bis zum Ende der nächsten Jagdsaison am 31. März 2022.

2. Bereitstellung und Entleerung von Behältnissen für die Entsorgung der Aufbrüche von erlegtem Schwarzwild (TNP-Tonnen; TNP steht für Tierische Nebenprodukte).

3. Unterstützung der Jäger bei der Beantragung der ASP-Aufwandspauschale-Jagd.

Die Trichinenuntersuchung der erlegten Stücke Schwarzwild ist zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit weiterhin unabdingbar und durch den Jäger zwingend zu veranlassen. Mit dem Erlass der bisher fälligen Gebühr in Höhe von neun Euro soll hier eine Vereinfachung und Kostenminimierung für die Jägerschaft erfolgen und die Vermarktung von Wildbret unterstützt werden.

Bei bevorstehenden Gesellschaftsjagden im Landkreisgebiet stellt der Kreis kostenlos auf Anforderung ein geeignetes Behältnis zur Entsorgung der Schwarzwild-Aufbrüche (TNP-Tonne) bereit. Der Inhalt wird dann anschließend durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen fachgerecht entsorgt. Zusätzliche Kosten entstehen dem Jagdausübungsbe-rechtigten hierbei nicht.

Das Antragsformular zur Anforderung von Entsorgungstonnen (240 Liter Tonnen) mit Angabe aller logistischen Daten wird den Jagdleitern auf Anfrage vom Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, (03693) 485-8165, E-Mail vet.amt@lra-sm.de zur Verfügung gestellt.

Eine weitere Serviceleistung bietet das Landratsamt bei der Beantragung der Aufwandspauschale in Höhe von 25 Euro je erlegtem Stück Schwarzwild an, die sich beim Land erfahrungsgemäß meist schwierig und bürokratisch gestaltet. "Es wird daher zeitnah ein Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde als Ansprechpartner der Jägerschaft zur Verfügung stehen, um die zur Beantragung erforderlichen Unterlagen zu sichten und diese dann vollständig und direkt beim dafür zuständigen Forstamt Sondershausen einzureichen", er-klärt Landrätin Peggy Greiser. Mit dieser Verfahrensweise soll sichergestellt werden, dass allen Antragsberechtigten die Inanspruchnahme der Prämie erleichtert wird. Bei Fragen gibt die Untere Jagdbehörde im Landratsamt, (03693) 485-8139, Auskunft.

"Wir danken allen Jägerinnen und Jägern, Jagdhelfern und Jagdhundeführern für die tatkräftige Unterstützung bei unseren Präventionsmaßnahmen. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir durch diese praktischen Anreize die Schwarzwildbejagung und damit die Seuchenprävention forcieren können", so die Landrätin.

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