Meiningen "Abschiebepraxis gehört auf den Prüfstand"

Die Abschiebung eines Asylbewerbers, der sich im Landkreis aufhält, ist gescheitert. Landrätin Peggy Greiser (parteilos) übt deshalb heftige Kritik am Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

 
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Meiningen - Ein Eritreer sollte am vergangenen Dienstag abgeschoben werden, sein Asylantrag war bereits im Mai vergangenen Jahres abgelehnt worden. Die Bundespolizei brachte ihn zum Flughafen in Frankfurt am Main, von wo er mit einem Linienflug nach Italien zurückgeführt werden sollte. "Die Rückführung konnte allerdings nicht durchgeführt werden, da durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Anmeldung der Rückführung bei den italienischen Behörden nicht erfolgt war und diese die Rückführung verweigerten", berichtet Landrätin Peggy Greiser, die vor ihrem Amtsantritt als Kreischefin in der Linksfraktion des Kreistages saß. Sie kritisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): "Wer Abschiebungen so umsetzt, braucht sich nicht zu wundern, dass Deutschland ein Paradies für Sozialmissbrauch geworden ist." Was hier passiere, könne man keinem Bürger mehr erklären. Insbesondere die Bundesbehörden müssten endlich ihre Hausaufgaben machen. "Die Abschiebepraxis in Deutschland gehört auf den Prüfstand." Der Rechtsstaat in Deutschland dürfe nicht zur Lachnummer verkommen.

Wie ihre Behörde mitteilte, war der Mann im Februar 2017 in die Bundesrepublik eingereist und stellte am 28. Februar 2017 einen Asylantrag. Mit Bescheid des BAMF vom 16. Mai 2017 wurde der Asylantrag abgelehnt. Seit dem 7. Juni 2017 ist die Abschiebungsandrohung nach Italien vollziehbar. Schon am 6. November 2017 war laut Landratsamt eine unangekündigte Abschiebung gescheitert, da sich der Betroffene nicht in der zugewiesenen Unterkunft aufgehalten hatte und zwischenzeitlich untergetaucht war. Im Vorfeld des zweiten Abschiebeversuchs bekam der Eritreer die Auflage, sich täglich in der zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, wurde er einen Tag vor der Abschiebung am 15. Oktober in Polizeigewahrsam genommen. Es folgte ein entsprechender Beschluss des Amtsgerichts Meiningen, wonach der junge Mann bis zur Abschiebung in Gewahrsam verbleiben sollte. Da die Abschiebung scheiterte, wird nun Anlauf für einen dritter Versuch genommen.

Asylbewerber ohne Bleibeperspektive entwickelten sich nach Worten von Peggy Greiser für Landkreise und kreisfreien Städte nicht selten zu Problemfällen und kosteten den Steuerzahler weiter Geld. "Das kann so nicht weitergehen", betont sie.

Auch beim Umgang mit auffälligen und straffälligen Asylbewerbern fordert sie klare Antworten und pragmatische Konzepte von Bund und Land. Mit Blick auf andere Beispiele sagte sie: "Wer in seinem Asylverfahren in einer Asylunterkunft randaliert oder Mitarbeiter unserer Behörde attackiert, hat nach meinem gesunden Menschenverstand das Ticket für seine Heimreise gebucht. Leider ist die Sach- und Rechtslage in Deutschland eine andere." Zuletzt war es in der Asylunterkunft in Schafhausen in der Rhön zu einem Zwischenfall gekommen.

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