Hermsdorf - Die sogenannten Gigaliner unterliegen besonderen Bestimmungen zur Teilnahme am Straßenverkehr, ohne dabei als Großraum- und Schwertransport zu gelten. Das Fahrzeug war mit Strohballen beladen, die von Deutschland nach Österreich überführt werden sollten. Bei der Kontrolle wurden gleich mehrere Verstöße offenbar, so die Polizei. Unter anderem waren  wiederholt die täglichen Ruhezeiten verkürzt worden. Der Fahrer hatte bereits seit einem Jahr keine gültige Qualifikation als Berufskraftfahrer. Obwohl die Fahrzeugkombination eine Überlänge haben darf, wurde gegen die Beschränkungen der Abmaße verstoßen. Das Fahrzeug war zu breit und durch die überstehenden Ladung auch noch zu lang, wofür keine Genehmigung eingeholt worden war. Insgesamt wurde die zulässige Gesamtmasse von 40 Tonnen um vier Tonnen überschritten. Die Beamten bemängelten außerdem die fehlende Ladungssicherung. Darüber hinaus hatte sich der Fahrer auch nicht an die vorbestimmten Fahrwege gehalten, die für sein Fahrzeug vorgelegen hätten. Dem Transport wurde aus diesen Gründen die Weiterfahrt untersagt. Gegen den Fahrer wurden mehrere Bußgeldverfahren eingeleitet. Aber auch gegen das Transportunternehmen Ermittlungen eingeleitet, wie die Polizei weiter mitteilte. cob