Mehr Fördergelder Zella-Mehlis will private Bauvorhaben ankurbeln

Mehr Geld ist künftig für Förderungen privater Maßnahmen vorgesehen. Foto: /Michael Bauroth

Hofbegrünung, Entsiegelung oder die Beseitigung störender Anlagen sind nur einige Beispiele für Maßnahmen privater Bauherren im Zella-Mehliser Sanierungsgebiet, die gefördert werden können. Für eine geänderte Förderrichtlinie sprach sich der Bauausschuss aus.

 
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Ab Mitte Mai soll die neue kommunale Förderrichtlinie gelten, mit der Vorhaben privater Bauherren in ausgewiesenen Sanierungsgebieten der Stadt Zella-Mehlis unterstützt werden können. Hintergrund ist, damit einerseits weiterhin dazu zu motivieren, dass neben den kommunalen baulichen Vorhaben auch private Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes beitragen. Andererseits soll damit aber auch der gestiegenen Baupreise entgegengewirkt werden, erklärte Bauausschussvorsitzender Volkmar Möhwald zur jüngsten Sitzung am vergangenen Dienstagabend die geänderte Förderrichtlinie. „Das kann ich nur begrüßen, besonders in solch schwierigen Zeiten, in denen alle Preise durch die Decke schießen“, sagte er.

Bereits seit mehr als 20 Jahren gilt eine solche Förderung in Zella-Mehlis durchgängig, die zuletzt im Jahr 2013 angepasst worden ist. Rund drei bis fünf privat angeschobenen Vorhaben sind es in den vergangenen Jahren gewesen, die von dieser Form der Förderung profitierten. Somit sind es inzwischen bereits zahlreiche private Sanierungsmaßnahmen, die über das kommunale Förderprogramm mitgetragen wurden.

Konnten bisher 5000 Euro beantragt werden, wird der Zuschuss nun auf 8000 Euro erhöht. Weiterhin sollen künftig Eckgebäude, also Häuser mit mehreren von Straßen einsehbaren Fassaden, diesen Förderhöchstbetrag doppelt in Anspruch nehmen können. Damit stehen in solchen Fällen künftig maximal 16 000 Euro zur Verfügung. Dabei sind generell nur solche Vorhaben auf Grundstücken förderfähig, die im festgelegten Sanierungsgebiet liegen und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit der Stadt noch nicht begonnen wurden. Dabei muss es sich um kleinteilige Vorhaben an Gebäudehülle und Wohnumfeld handeln, die der Aufwertung des Stadtbildes dienen.

Zur Unterstützung des städtischen Haushalts wird das kommunale Förderprogramm über das Bund-Länder-Programm Wachstum und nachhaltige Erneuerung mit einer Bundesfinanzhilfe von einem Drittel sowie mit einer Landesfinanzhilfe von einem Drittel bezuschusst, sodass die Stadt lediglich den gemeindlichen Mitleistungsanteil von ebenfalls einem Drittel trägt, schickte Volkmar Möhwald der Abstimmung voraus.

Ob diese Förderung mit anderen Förderungen kollidieren könnte und eine solche auch für den Ortsteil Benshausen vorgesehen, interessierte Ausschussmitglied Matthias Kohl. Steffen Schönfeld, Fachdienstleiter Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung und Bau, sieht keine Kollisionsgefahr, „denn hierbei geht es ausschließlich um gestalterischen Mehraufwand. Für weitere Förderungsgebiete braucht es langwierige Prüfungen und Voruntersuchungen, ob ein entsprechender Rahmen vorliegt.“

Weitere Informationen zur Förderung unter: https://www.youtube.com/watch?v=_JffRtHs3eM https://www.zella-mehlis.de/105-info/907-sbf-allgemein

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