Meeresaquarium Zella-Mehlis Gilt ermäßigter Eintritt nicht für alle Studierende?

Die Eintrittspreise im Erlebnispark Meeresaquarium Zella-Mehlis sind klar definiert. Dass es trotzdem zu Unklarheiten kommen kann, hat im August eine Studierende erlebt.

  Foto: Michael Bauroth

Manchmal geschehen Dinge, für die sich schwer Erklärungen finden lassen. So erging es den beiden Enkeln der Zella-Mehliserin Gertraud Streit, die in der Nähe von München zu Hause und deshalb nicht all zu oft bei den Großeltern sind. Während ihres letzten Besuchs im August planten sie, im Meeresaquarium vorbeizuschauen. Doch an der Kasse bekam der bisher schöne Aufenthalt eine ordentliche Delle. Denn als die 23 Jahre alte Enkelin ihren Studentenausweis für einen ermäßigten Eintritt vorlegte, gab es statt der erhofften vier Euro Ermäßigung erst einmal Fragen.

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Ob sie denn Bafög beziehe, wollte die Dame an der Kasse wissen, was die Studentin verneinte. Die nächste Frage zielte darauf ab, ob sie sich etwas dazu verdiene. Verwundert antwortete die Studentin, dass sie das müsse, um über die Runden zu kommen. Völlig verblüfft war sie über die Antwort, die darauf folgte. „Mit einem Nebenverdienst gibt es auch keine Ermäßigung“, bekam sie zu hören und bezahlte den vollen Preis für eine erwachsene Person von 16 Euro.

Nicht für Azubis

Auch ihr 19 Jahre alter Bruder legte seinen Ausweis vor, denn er befindet sich in Ausbildung. Aber Auszubildende kommen gar nicht erst in den Genuss eines ermäßigten Eintrittes von zwölf Euro. Der gilt mit entsprechendem Ausweis ausschließlich für Schüler ab 13 Jahren – jüngere zahlen acht Euro, für Studenten und für Senioren. Am günstigsten sind die Eintritte für Familien, gestaffelt wiederum nach der Anzahl der Kinder. Und auch Gruppen erhalten Rabatt.

Für eine schnelle Klärung

Laut Geschäftsführerin Anke Landeck ist für Auszubildende tatsächlich keine Ermäßigung beim Eintrittspreis im Erlebnispark Meeresaquarium vorgesehen. „Doch im Falle der Studentin gibt es nichts schönzureden“, sagt sie weiter, „sie hätte nur den günstigeren Eintrittspreis zahlen brauchen. Warum das so nicht passiert ist, kann ich gerade selbst nicht nachvollziehen“, reagiert sie auf Anfrage der Heimatzeitung. „Natürlich können immer Fehler passieren, doch wer Recht hat, soll auch Recht bekommen“, ist ihre Meinung und weiß mit der Kritik umzugehen, die sie nun über den Umweg erreicht hat. „Wünschen würde ich mir in solchen unklaren Situationen nur, dass man den direkten Weg der Kommunikation wählt, damit schnell für eine Klärung des Sachverhaltes gesorgt werden kann“, sagt sie.

Zu persönliche Fragen

Gertraud Streit indes betont, dass ihr überhaupt nicht daran gelegen sei, die Mitarbeiterin zu schädigen. Wohl aber ist sie der Meinung, dass die an ihre Enkelin gerichteten Fragen an sich bereits ein Unding sind. So etwas persönliches gehe niemanden etwas an. Man frage ja auch Studierende ohne Bafög nicht, ob deren Eltern hohe Einkommen beziehen. Auch deren Kinder hätten schließlich Anspruch auf Ermäßigungen.

Für Anke Landeck wiederum gilt: „Selbst im Zweifel immer im Sinne des Gastes.“ Warum es im August zu dieser Situation gekommen ist, für die gar kein Zweifel vorgelegen hat, wird sie prüfen und wird sich zudem auch mit Gertraud Streit in Verbindung setzen.