Medizinstipendium Medizinstipendium: Anträge sind jetzt möglich

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Mit einem Stipendium für angehende Ärzte will der Landkreis Schmalkalden-Meiningen die Hausarzt-Situation verbessern. Bis zu drei Studierende sollen im Wintersemester 2022/23 unterstützt werden. Foto: picture alliance/dpa/Stephan Jansen

Der Landkreis will Medizinstudenten mit 500 Euro im Monat unterstützen, wenn sie sich verpflichten, später mindestens fünf Jahre als Arzt in Schmalkalden-Meiningen zu arbeiten. Interessenten können sich ab sofort um das Stipendium bewerben.

 
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Im April beschloss der Kreistag das Medizin-Stipendium, um die Hausarzt-Situation in Zukunft zu verbessern. Jedes Jahr sollen bis zu drei Medizinstudenten mit jeweils 500 Euro im Monat gefördert werden – und das bis zu fünf Jahre lang. Im Gegenzug verpflichten sich die angehenden Ärzte, nach Studium und Facharztausbildung eine Hausarztpraxis in Schmalkalden-Meiningen zu gründen oder zu übernehmen und mindestens fünf Jahre hier zu praktizieren. Statt Hausarzt zu werden, kann der Empfänger des Zuschusses nach dem Studium auch im Landratsamt als Mediziner im Gesundheitsamt beginnen. Auch das lässt die Richtlinie zu.

Das Stipendium greift ab dem Wintersemester 2022/23. Wie ein Sprecher des Landratsamtes am Freitagnachmittag mitteilte, können sich Interessierte ab sofort bewerben. Das Bewerbungsformular steht online unter www.lra-sm.de (Startseite links/ „Schnell gefunden“) zum Abruf bereit. Der Antrag kann bis zum 30. September für das folgende Wintersemester gestellt werden. „Mit dem neuen Stipendienprogramm wollen wir künftige Ärzte an die Region binden und insbesondere im ländlichen Raum die hausärztliche Versorgung sichern“, so Landrätin Peggy Greiser (parteilos). Gerade in kleineren Dörfern stünden einige Praxen leer oder Hausärzte suchten vergeblich Nachfolger.

Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer deutschen Universität oder im EU-Ausland Humanmedizin studieren. Vornehmlich sollten die Studierenden aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen stammen. Aber auch ein Bezug zum Landkreis durch ehrenamtliches Engagement oder vorherige Ausbildung könne im Antrag beschrieben werden, so der Sprecher der Kreisbehörde. Die Stipendiaten seien verpflichtet, Medizinstudium und Facharztausbildung zügig zu meistern und die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abzulegen. Sie müssen sich verpflichten, alle praktischen Ausbildungsphasen und insbesondere das praktische Jahr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu absolvieren.

Welche Bewerber zum Zuge kommt, schlägt ein Fachgremium vor. Die Bewilligung erfolgt über das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen. Die Richtlinie für das Stipendium ist auf der Internetseite des Landkreises zu finden. hi

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