Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer deutschen Universität oder im EU-Ausland Humanmedizin studieren. Vornehmlich sollten die Studierenden aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen stammen. Aber auch ein Bezug zum Landkreis durch ehrenamtliches Engagement oder vorherige Ausbildung könne im Antrag beschrieben werden, so der Sprecher der Kreisbehörde. Die Stipendiaten seien verpflichtet, Medizinstudium und Facharztausbildung zügig zu meistern und die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abzulegen. Sie müssen sich verpflichten, alle praktischen Ausbildungsphasen und insbesondere das praktische Jahr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu absolvieren.