Maskenpflicht an Schulen gekippt? Urteil aus Weimar sorgt für Aufregung

Valentin Tischer
 Foto: Katja Paczynski, dpa

Seit einigen Tagen kursiert im Internet ein Urteil des Amtsgericht Weimar, welches die Maskepflicht in Schulen kippen will. Das Urteil scheint echt zu sein. Auswirkungen wird es erst einmal keine haben.

 
Schließen

Diesen Artikel teilen

Weimar/Erfurt - Am Wochenende kursierte im Internet ein Urteil des Amtsgerichts Weimar, in dem es Lehrern und Leitern zweier Schulen in Weimar der einstweiliger Anordnung untersagt wird, dass sie Kindern im Unterricht das Tragen einer Maske, das Einhalten von Mindestabständen, die "über das Gekannte des Jahres 2020 hinausgehen", und die Teilnahme an einem Corona-Schnelltest vorschreiben können. Weiter wird allen Schulleitern "geboten", den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. In den 178 Seiten des Urteils werden mehrere Gutachten aufgeführt, die das Urteil untermauern sollen.

Zwischenzeitlich gab es Zweifel an der Echtheit des kursierenden Dokuments. Dass es sich um eine Fälschung handeln könnte, wurde etwa von dem Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun in den Raum gestellt.

Von offizieller Seite ist das Urteil noch nicht direkt bestätigt worden. Der stellvertretenden Linken-Fraktionschef Steffen Dittes äußerte sich auf Twitter, dass das Urteil bekannt sei und "Erkenntnisse zu Infektionen insbesondere bei den Mutanten wurden verantwortungslos ignoriert, höchst umstrittene Auffassungen einer Gutachterin zur Grundlage der Entscheidung gemacht, die Schüler:innen und Lehrer:innen gefährdet."

Am Sonntag bestätigte das Thüringer Bildungsministerium die Echtheit des Beschlusses. Nach Mitteilung des Ministeriums sei der Beschluss bekannt, aber noch nicht öffentlich bekanntgegeben worden. Bisher läge er nur als eine E-Mail an verschiedene Schulleiter vor. Der Beschluss habe aber keine Auswirkungen auf die Infektionsschutzmaßnahmen, die für die Thüringer Schulen insgesamt angeordneten wurden. "Sie bleiben rechtmäßig in Kraft. Gleiches gilt für zusätzlich verfügte Infektionsschutzmaßnahmen in Kreisen mit hohen Infektionszahlen", heißt es in einer Bekanntmachung. Außerdem äußerte das Ministerium Zweifeln an der Verfahrensweise des Weimarer Gerichts.

Es ist nicht das erste Mal, dass das Weimarer Amtsgericht beziehungsweise ein einzelner Richter mit einer konfrontativen Herangehensweise aufwartet. Im Januar hatte ein Richter die Corona-Kontakt-Beschränkungen in einem Urteil, als verfassungswidrig bezeichnet und ein Bußgeld-Verfahren deswegen eingestellt.

Bilder