Weimar/Erfurt - Am Wochenende kursierte im Internet ein Urteil des Amtsgerichts Weimar, in dem es Lehrern und Leitern zweier Schulen in Weimar der einstweiliger Anordnung untersagt wird, dass sie Kindern im Unterricht das Tragen einer Maske, das Einhalten von Mindestabständen, die "über das Gekannte des Jahres 2020 hinausgehen", und die Teilnahme an einem Corona-Schnelltest vorschreiben können. Weiter wird allen Schulleitern "geboten", den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. In den 178 Seiten des Urteils werden mehrere Gutachten aufgeführt, die das Urteil untermauern sollen.