Die Ermittlungen der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann sind beendet. Das entsprechende Verfahren sei eingestellt worden, eine Anklage werde nicht erhoben, teilte die Behörde am Donnerstag in Jena mit. „Zwar konnte der ursprüngliche Verdacht gegen Herrn Hauptmann, umfangreich bei der Vermittlung von Masken gegenüber Behörden und Gesundheitseinrichtungen unter Ausnutzung seines Bundestagsmandats tätig geworden zu sein, erhärtet werden“, heißt es in der Mitteilung. „Jedoch sah sich die Generalstaatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen an der Anklageerhebung gehindert.“ Die Ermittler verweisen zur Begründung auf die Rechtsprechung in Fällen, die ganz ähnlich gelagert sind wie der Fall Hauptmann. Hauptmann selbst zeigte sich zufrieden mit der Einstellung des Verfahrens gegen ihn. Was er in Zukunft machen will, lässt er offen.