Maskenaffäre Keine Anklage gegen Ex-Abgeordneten Hauptmann

Mark Hauptmann muss sich für seine fragwürdigen Masken-Geschäfte nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft sieht keine rechtliche Handhabe gegen den einstigen Suhler CDU-Bundestagsabgeordneten.

 
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Mark Hauptmann 2018 im Interview. Foto: Michael Reichel

Die Ermittlungen der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Mark Hauptmann sind beendet. Das entsprechende Verfahren sei eingestellt worden, eine Anklage werde nicht erhoben, teilte die Behörde  am Donnerstag in Jena mit. „Zwar konnte der ursprüngliche Verdacht gegen Herrn Hauptmann, umfangreich bei der Vermittlung von Masken gegenüber Behörden und Gesundheitseinrichtungen unter Ausnutzung seines Bundestagsmandats tätig geworden zu sein, erhärtet werden“, heißt es in der Mitteilung. „Jedoch sah sich die Generalstaatsanwaltschaft aus rechtlichen Gründen an der Anklageerhebung gehindert.“ Die Ermittler verweisen zur Begründung auf die  Rechtsprechung in Fällen, die ganz ähnlich gelagert sind wie der Fall Hauptmann. Hauptmann selbst zeigte sich zufrieden mit der Einstellung des Verfahrens gegen ihn. Was er in Zukunft machen will, lässt er offen.

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Der CDU-Politiker, der zwischen 2013 und 2021 als Südthüringer Wahlkreisabgeordneter  im  Bundestag saß, hatte in der Coronakrise medizinische Masken an die Kreise Hildburghausen und Sonneberg vermittelt. Die Geschäfte liefen über eine vietnamesisch-deutsche Firma in Frankfurt, von der später eine Parteispende an die Suhler CDU einging und deren Geschäftsführer nach Auffliegen der Deals Anfang 2021  abtauchte. Abgewickelt wurde alles über eine Briefkastenfirma Hauptmanns südlich von Berlin, zu deren internen Vorgängen er nach den Transparenzvorgaben des Bundestags keine Angaben machten musste. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte infolge  ihrer Ermittlungen 997 000  Euro von Hauptmanns Vermögen eingefroren, um  etwaige Profite  aus den Geschäften sicherzustellen. Dieses Geld werde nun wieder freigegeben, heißt es in der aktuellen Mitteilung.  Die Summe und die Parteispende des Lieferanten lässt vermuten, dass die Maskengeschäfte sich nicht  auf Südthüringen beschränkten

Hauptmann hatte  stets beteuert, er habe persönlich nie von seinen Vermittlungsaktionen profitiert.  Nachdem diese Behauptung nicht mehr zuhalten war, hatte Hauptmann  alle politischen Ämter niedergelegt und war  auch aus der CDU ausgetreten. Die Staatsanwaltschaft hatte unter anderem geprüft, ob er sich der Bestechlichkeit als Mandatsträger nach Paragraf 108e des Strafgesetzbuches schuldig gemacht haben könnte. Auch andere Abgeordnete der Union hatten während der Coronakrise Maskengeschäfte vermittelt, so die CSU-Leute Alfred Sauter und Georg Nüßlein. Auch gegen sie war deshalb ermittelt worden.

In einer Entscheidung zu diesen Verfahren  hatte der Bundesgerichtshof allerdings im Sommer festgestellt, dass es extrem hohe rechtliche Hürden gibt, um jemanden nach diesem Paragrafen anzuklagen. Nach dieser Rechtsprechung macht sich ein Mandatsträger  nur dann der Bestechlichkeit schuldig, wenn er Vorteile für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten annimmt. Wenn ein Parlamentarier sein Mandat aber außerhalb des Parlaments ausnutzt, um sich finanziell zu bereichern, mag das zwar moralisch fragwürdig sein – strafrechtlich relevant sei das unter der aktuellen Rechtslage aber nicht, entschied der Bundesgerichtshof.

„Unter Berücksichtigung dieser hohen Anforderungen konnte ein Nachweis, dass der ehemals Beschuldigte Hauptmann vereinbarungsgemäß bei der Vermittlung von Maskengeschäften gerade auch im parlamentarischen Bereich tätig werden sollte, nicht hinreichend sicher erbracht werden“, schreibt die Generalstaatsanwaltschaft. Es obliege  dem Gesetzgeber zu entscheiden, ob über eine Änderung des Strafrechts ein Verhalten wie das von Hauptmann strafbewehrt sein solle. Eine solche Gesetzesänderung könnte Hauptmann allerdings natürlich nicht zu dessen Nachteil ausgelegt werden.

Hauptmann verbreitete über seinen Anwalt eine Erklärung, in der es heißt, die Vorwürfe gegen ihn hätten sich „erwartungsgemäß als unbegründet erwiesen“. „Das Ergebnis der Untersuchung entspricht meiner von Beginn an bestehenden Einschätzung, mich korrekt verhalten zu haben.“  Der 38-Jährige   deutete überdies an, er könne möglicherweise irgendwann in die Politik zurückzukehren. „Meine politische Zukunft lasse ich derzeit bewusst unbestimmt und offen“, schrieb er. „Ich bin und bleibe ein politisch interessierter Kopf.“

Mark Hauptmann  bereut nichts, sieht sich als vollkommen unschuldig und schließt nicht aus, dass er vielleicht noch einmal in die Politik zurückkehrt: So lässt dereinstige CDU-Bundestagsabgeordnete in einer Erklärung verlauten, die er über seinen Anwalt am Donnerstag verbreiten ließ.

Wir dokumentieren die Erklärung im Wortlaut:

„Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Thüringen gegen mich wurde vorbehaltlos eingestellt. Die Vorwürfe gegenüber meiner Person haben sich erwartungsgemäß als unbegründet erwiesen. Dies betrifft sowohl meine Rolle als Herausgeber der Zeitung „Südthüringen Kurier“ wie auch meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter. Das Ergebnis der Untersuchung entspricht meiner von Beginn an bestehenden Einschätzung, mich korrekt verhalten zu haben.

Ich begrüße die Einstellung, da ich von Beginn an von meiner Unschuld überzeugt war.

Ich habe in den vergangen 16 Monaten ein sehr großes Maß an Unterstützung von meiner Familie und Freunden erhalten, für die ich sehr dankbar bin. Die in den letzten 16 Monaten gemachten Erfahrungen waren tiefgreifend und werden mich prägen.

Meine politische Zukunft lasse ich derzeit bewusst unbestimmt und offen. Ich bin und bleibe ein ,politisch interessierter Kopf‘.“