Maddie-Verdächtiger in „Topliga der Gefährlichkeit“
Zwar übersieht Wolters dabei, dass es dem Verdächtigen nicht obliegt, seine Unschuld zu beweisen, sondern umgekehrt seine Schuld bewiesen werden muss, doch könnte die Staatsanwaltschaft womöglich jederzeit einen neuen Haftbefehl erlassen – die Indizien dafür erscheinen ausreichend. Der Zeitpunkt könnte eine Frage der Prozesstaktik sein, da Christian B. bereits einmal überraschend von anderen Taten freigesprochen wurde, was man nicht erneut riskieren will. Als Haftgrund könnte bei einer Anklage möglicherweise Fluchtgefahr angeführt werden. Bis auf Weiteres gilt für ihn jedoch die Unschuldsvermutung im Fall Maddie.
Fall Maddie mit „Entführung auf Bestellung“?
Ein Psychiater stufte B. im September 2024 in einem Prozess vor dem Landgericht Braunschweig in „die absolute Topliga der Gefährlichkeit“ ein. Zuvor hatte B. jegliche Art von Therapien und Gesprächen verweigert. Manche Beobachter vergleichen den Fall Maddie indes mit der „Causa Epstein“ in einer noch schlimmeren Version, da in der Vergangenheit über eine mutmaßliche „Entführung auf Bestellung“ berichtet worden war. Sollte das zutreffen könnten der oder die Täter als eine Art Handlanger für andere Hintermänner agiert haben.
B.s Anwalt Friedrich Fülscher kritisierte im Vorfeld der Freilassung die „Vorverurteilung“ seines Mandanten durch die Staatsanwaltschaft. Er glaube nicht, dass B. in Zukunft ein normales Leben werde führen können. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für B. kann ohne erneutes Urteil jedoch nicht verhängt werden, da die rechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Unter anderem fehlt es bei B. bislang an einer Zwangsunterbringung in der Psychiatrie.